# 24. Gesetz:Wiener Stadtverfassung – WStV; Änderung

Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 27/2023, wird wie folgt geändert:

1. § 17 Abs. 2 entfällt und entfällt in § 17 Abs. 1 die Absatzbezeichnung „(1)“.

2. § 26 Abs.1 wird folgender Satz angefügt:

„Solche Anträge sind nicht als angenommen zu erklären, wenn sich ein Mitglied des Gemeinderates für befangen erklärt hat.“

3. § 29 Abs. 1 lautet:

„(1) Für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates können die im Gemeinderat vertretenen wahlwerbenden Parteien (Fraktionen) schriftliche Vereinbarungen über Sitzungen auf Verlangen, Wortmeldungen einschließlich Wiener Stunden sowie die Durchführung von Fragestunden, Aktuellen Stunden und dringlichen Initiativen schließen.“

4. § 30 Abs. 2 Z 10 lautet:

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Das Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Der Landesamtsdirektor: