# 31. Kundmachung:Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020; Festsetzung

Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien

> Gemäß § 14 Abs. 3 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 – WVRG 2020, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, zuletzt geändert durch das Landesgesetz Landesgesetzblatt für Wien Nr. 44/2024, werden folgende Gebührensätze gemäß § 14 WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:

Direktvergaben

410 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge

1367 €

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge

684 €

Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

684 €

Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

1367 €

Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich

4102 €

Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich

1367 €

Bauaufträge im Oberschwellenbereich

8206 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich

2734 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich

4102 €

Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich

8206 €

Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.