# 49. Verordnung:Wiener Feuerwehr-Verordnung; Änderung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren und die Betriebsfeuerwehren im Lande Wien (Wiener Feuerwehr-Verordnung) geändert wird

> Auf Grund des § 17 des Wiener Feuerwehrgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 16/1957, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 43/2025, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Freiwilligen Feuerwehren und die Betriebsfeuerwehren im Lande Wien (Wiener Feuerwehr-Verordnung), LGBl. für Wien Nr. 26/1957, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 45/2016, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Wehr hat über jede wehrangehörige Person ein Personalblatt zu führen, in welches die Daten gemäß § 19 des Wiener Feuerwehrgesetzes einzutragen sind.“

2. § 15 samt Überschrift entfällt.

3. In § 16 Abs. 1 wird im ersten Satz das Zitat „Abs. 4“ durch das Zitat „Abs. 13“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2025 in Kraft.

(2) Für alle bei Inkrafttreten dieser Verordnung anhängigen Anzeigeverfahren für Betriebsfeuerwehren gelten die bisherigen Bestimmungen.