# 52. Gesetz:Parkometergesetz 2006; Änderung

Gesetz, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird

> Der Wiener Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

### Änderung des Parkometergesetzes 2006 {#prov_anderung_des_parkometergesetzes_2006}

> Das Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006), LGBl. für Wien Nr. 9/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 tritt an die Stelle des Betrages „365“ der Betrag „730“.

2. In § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages „365“ der Betrag „730“.

3. In § 4 Abs. 3 tritt an die Stelle des Betrages „120“ der Betrag „240“.

4. In § 4 Abs. 4 tritt an die Stelle des Betrages „36“ der Betrag „90“.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 52/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.