# 69. Verordnung:Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2026; Festsetzung

Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2026 festgesetzt wird

> Auf Grund des § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2024, wird verordnet:

Der Anpassungsfaktor für die Vervielfachung der in § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 genannten Beträge wird für das Jahr 2026 mit 1,754 festgesetzt.