741.512.1

# Verordnung des ASTRA über die praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler und -Fahrschülerinnen

(VPGS)

vom 6. Mai 2025 (Stand am 15. Juni 2025)

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),

gestützt auf Artikel 19*a* der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976[^1](VZV),

verordnet:

##### **Art. 1** Gegenstand {#art_1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--1}
Diese Verordnung regelt die Gestaltung, den Inhalt und die Durchführung der praktischen Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler und -Fahrschülerinnen (Kurs).

##### **Art. 2** Anforderungen an die Kursdurchführung {#art_2 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--2}
1. Der Kurs darf nur von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen mit einer Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A durchgeführt werden (Kursveranstaltende).
2. Die Inhalte des Kurses müssen ihnen aufgrund ihrer Ausbildung oder Weiterbildung vertraut sein.

##### **Art. 3** Meldepflicht {#art_3 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--3}
1. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen, die den Kurs anbieten möchten, müssen dies der zuständigen Aufsichtsbehörde des Kantons, in dem sie vorwiegend tätig sind, vor Aufnahme der Kurstätigkeit schriftlich melden.
2. Sofern von der kantonalen Aufsichtsbehörde verlangt, muss die Meldung elektronisch erfolgen.
3. Die Meldung muss die folgenden Angaben enthalten:
a. das Datum an dem die Kurstätigkeit aufgenommen wird;
b. den in der Regel benützten Ausbildungsplatz insbesondere Ort, Treffpunkt und Einrichtungen;
c. die Kursgestaltung;
d. die eingesetzten Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen.

##### **Art. 4** Präsenzkontrolle {#art_4 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--4}
1. Die Kursveranstaltenden müssen eine Präsenzkontrolle der Teilnehmenden führen.
2. Die Präsenzkontrolle muss folgende Angaben enthalten:
a. Name, Vorname und Geburtsdatum der Kursteilnehmenden;
b. bei Kursteilnehmenden mit Kleinmotorrad: Angaben zur Fahrzeugart und zur Anzahl Plätze gemäss Ziffer 19 und Ziffer 27 im Fahrzeugausweis;
c. Datum der besuchten Kursteile mit Visum des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin;
d. Datum der Ausstellung der Kursbescheinigung.
3. Sofern von der kantonalen Aufsichtsbehörde verlangt, müssen die in Absatz 2 erwähnten Angaben elektronisch erfolgen.
4. Die Kursveranstaltenden müssen die Präsenzkontrolle während drei Jahren aufbewahren.

##### **Art. 5** Kursbesuch {#art_5 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--5}
1. Wer noch keine Motorradkategorie besitzt, muss die Kursteile 1 bis 3 nach Anhang absolvieren.
2. Wer den Führerausweis im Kreditkartenformat der Unterkategorie A1 vor dem 1. Januar 2021 erworben hat und den Führerausweis der Kategorie A beschränkt erwerben will, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt den Kursteil 3 absolvieren.
3. Wer den Führerausweis im Kreditkartenformat der Unterkategorie A1 vor dem 1. Januar 2021 erworben hat, den Führerausweis der Kategorie A erwerben will und einen Lernfahrausweis der Kategorie A gestützt auf Artikel 15 Absatz 2 VZV besitzt, muss während der Gültigkeit des Lernfahrausweises der Kategorie A den Kursteil 3 absolvieren.

##### **Art. 6** Kursgestaltung {#art_6 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--6}
1. Zu Beginn jedes Kursteils sind Lernfahr- und Fahrzeugausweis zu kontrollieren.
2. Die Kursteile dauern, einschliesslich Pausen, je vier Stunden und sind auf drei verschiedene Tage zu verteilen.
3. Die Reihenfolge der Kursteile 1, 2 und 3 muss eingehalten werden. Innerhalb der Kursteile kann die Reihenfolge der Inhalte bei Bedarf geändert werden.
4. Die Kursveranstaltenden dürfen höchstens fünf Fahrschüler und Fahrschülerinnen gleichzeitig unterrichten.

##### **Art. 7** Kursinhalt {#art_7 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--7}
Der Kursinhalt richtet sich nach dem Rahmenprogramm im Anhang.

##### **Art. 8** Kursgruppen {#art_8 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--8}
1. Teilnehmende mit einem Kleinmotorrad müssen gemäss Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 1 der Verordnung vom 19. Juni 1995[^2]über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge für den Kursteil 3 wenn immer möglich in eine eigene, homogene Kursgruppe eingeteilt werden.
2. Gruppen, die sowohl aus Lenkenden von Kleinmotorrädern als auch aus Lenkenden der übrigen Motorradarten bestehen, soll es nur ausnahmsweise geben, dies namentlich dann, wenn der Kursveranstaltende nicht genügend Teilnehmende für eine reine Kleinmotorradgruppe findet.

##### **Art. 9** Kursbescheinigung {#art_9 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--9}
1. Die Kursveranstaltenden müssen dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin schriftlich die Teilnahme am Kurs sowie das Erreichen der Kursziele gemäss Artikel 19 Absatz 2 VZV bestätigen.
2. Die Kantone legen fest, wie der Nachweis zu erbringen ist. Sie können namentlich vorsehen, dass:
a. die Kursteilnahme mit Datum des Kursabschlusses, Stempel und Unterschrift des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin im Lernfahrausweis vermerkt wird;
b. den Kursteilnehmenden eine entsprechende schriftliche Bestätigung mit Personalien, Datum des Kursabschlusses, Stempel und Unterschrift des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin abzugeben ist.

##### **Art. 10** Qualitätskontrolle {#art_1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--10}
1. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nach Artikel 24 Absatz 1 der Fahrlehrerverordnung vom 28. September 2007[^3](FV) führen die Kantone zur Sicherung der Qualität des obligatorischen Unterrichts regelmässig Kontrollen durch.
2. Sie können diese Tätigkeit an Dritte, insbesondere an die für die eidgenössischen Fachausweise «Fahrlehrer/Fahrlehrerin», «Motorradfahrlehrer/Motorradfahrlehrerin» und «Lastwagenfahrlehrer/Lastwagenfahrlehrerin» zuständige Organisation der Arbeitswelt delegieren (Artikel 24 Absatz 4 FV).

##### **Art. 11** Aufhebung von Weisungen {#art_1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--11}
Die Weisungen des ASTRA vom 24. September 2020 betreffend die praktische Motorrad-Grundschulung werden aufgehoben.

##### **Art. 12** Inkrafttreten {#art_1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--12}
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2025 in Kraft.

(Art. 5 und 7)
### Rahmenprogramm für die praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler und -Fahrschülerinnen {#annex_u1/lvl_u1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--annex-1}
Fahrschüler und Fahrschülerinnen sollen das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und der Blicktechnik erwerben sowie lernen, das Motorrad richtig zu bedienen. Sie sind zu einer defensiven, verantwortungsbewussten, umweltschonenden und energieeffizienten Fahrweise zu motivieren.

#### Kursteil 1 {#annex_u1/lvl_u1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--annex-1/lvl_u1}
**1.** **Grundbedingungen für sicheres Motorradfahren und Grundlagen der Fahrzeugbedienung** 
1.1. Grundbedingungen für sicheres Motorradfahren Ziel: Die Fahrschüler und Fahrschülerinnen kennen die Grundbedingungen für sicheres Motorradfahren, namentlich die Betriebssicherheit der Motorräder, eine rücksichtsvolle und defensive Fahrweise und die Anforderungen an eine motorradspezifische Bekleidung.
    Vorgehen: Mündliche Erläuterungen und Demonstrationen durch den Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin; Diskussion.
1.2. Einüben der Fahrzeugbedienung (inkl. Bremsen), des rücksichtsvollen Umgangs mit Verkehrspartnern und -partnerinnen sowie Kennenlernen der motorradspezifischen Fahrbahnbenützung und Blicktechnik anhand von praktischen Fahrübungen.
1.2.1. Einfahren in der Gruppe, Teil 1 (Übung 1) Ziel: Kennen der Fahrzeugbedienung beim Anfahren und Anhalten unter Berücksichtigung der richtigen Blicktechnik.
    Vorgehen: Geführtes Fahren. Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin verwendet dazu ein eigenes Motorrad.
1.2.2. Einfahren in der Gruppe, Teil 2 (Übung 2) Ziel: Kennen der Fahrzeugbedienung beim Beschleunigen und Verzögern unter Berücksichtigung der richtigen Blicktechnik.
    Vorgehen: Geführtes Fahren. Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin verwendet dazu ein eigenes Motorrad. Erhöhung des Schwierigkeitsgrads durch schnelleres Beschleunigen und Bremsen, ohne abzustehen.
1.2.3. Handling-Parcours, Teil 1 (Übung 3) Ziel: Kennen der sicheren Fahrzeugbedienung (Handling) und der Bremssysteme und -techniken.
    Vorgehen: Abwechslungsreicher Parcours mit den Elementen langsames Fahren, Anfahren an einem Hindernis, Klettern auf einen Holzbalken, enger Slalom und schnelles, sicheres Bremsen.
1.2.4. Handling-Parcours, Teil 2 mit Zielbremsung (Übung 4) Ziel: Festigen der Fahrzeugbedienung und Erleben einer wirkungsvollen und sicheren Bremsung.
    Vorgehen: Bremsung auf ein vom Fahrlehrer oder von der Fahrlehrerin bestimmtes Ziel; der Fahrschüler oder die Fahrschülerin wählt Tempo und Bremsbeginn selbst.
1.2.5. Einschätzen und Erleben der nötigen Fahrzeugabstände (Übung 5) Ziel: Kennen und Anwenden der richtigen Bremstechnik und der Fahrzeugabstände.
    Vorgehen: Praktische Übungen, mit denen die Anhaltestrecke (Reaktions- und Bremsweg) und der daraus erforderliche Sicherheitsabstand aufgezeigt werden.
1.2.6. Langsame Fahrt (Übung 6) Ziel: Beherrschen des Motorrads bei langsamster Fahrt, ohne abzustehen; richtige Selbsteinschätzung.
    Vorgehen: Ansporn der Fahrschüler und Fahrschülerinnen, langsamer zu fahren als der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin; Auflockerung und Bestätigung der verbesserten Fahrzeugbedienung.
1.2.7. Eine Acht fahren in der Gruppe (Übung 7) Ziel: Beherrschen des Motorrads mit Rücksichtnahme auf die Verkehrspartner und - partnerinnen.
    Vorgehen: Alle fahren miteinander eine enge Acht, ohne bei Kreuzungsvorgängen anhalten zu müssen.
1.2.8. Langgezogene Acht mit Gegenverkehr befahren (Übung 8) Ziel: Exaktes Spurfinden und -halten mit Beobachtung und Rücksichtnahme auf die Verkehrspartner und - partnerinnen.
    Vorgehen: Alle fahren miteinander eine langgezogene Acht, ohne bei Kreuzungsvorgängen anhalten zu müssen.
1.2.9. Langgezogene Acht mit Gegenverkehr unter Verwendung der Rückspiegel und Durchführung von Seitenblick und Zeichengabe (Übung 9) Ziel: Kennen der Gefahr des toten Winkels, der Blicksystematik und des nötigen Zeitbedarfs für die Ausführung.
    Vorgehen: Alle fahren miteinander eine langgezogene Acht, ohne bei Kreuzungsvorgängen anhalten zu müssen, und wenden die korrekte Blicksystematik und Zeichengebung an.
1.2.10. Angewöhnen an das Fahren zu zweit (Übung 10) mit Aufsitzen des Fahrlehrers (Übung 11) Ziel: Angewöhnen an das Fahren zu zweit (mit veränderten Bedingungen).
    Vorgehen: Alle fahren miteinander eine langgezogene Acht, ohne bei Kreuzungsvorgängen anhalten zu müssen und wenden die korrekte Blicksystematik und Zeichengebung an; der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin fährt abwechslungsweise als Sozius oder Sozia mit; ist dies bei einplätzigen Motorrädern oder bei zweiplätzigen aufgrund der Beschränkung des Gesamtgewichts nicht möglich und kann für die Übung kein anderes, zweiplätziges Motorrad verwendet werden, ist dem Kursteilnehmer oder der Kursteilnehmerin zu empfehlen, sich vor der ersten Fahrt mit einem Sozius oder einer Sozia im Fahren zu zweit auszubilden.
1.2.11. Fahrbahnbenützung und Beobachtung auf Verzweigungen (Übung 12) Ziel: Kennen der motorradspezifischen Fahrbahnbenützung.
    Vorgehen: Unter Anleitung des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin Verzweigungen befahren unter Anwendung des bisher Gelernten.
1.2.12. Selbstständige Anwendung der Kenntnisse über die Fahrbahnbenützung (Übung 13) Ziel: Kennen der motorradspezifischen Fahrbahnbenützung; Vorbereitung auf die Aufgaben des Kursteils 2.
    Vorgehen: Selbstständiges Anwenden der Themen von Übung 12; das Erlebte vergleichen und aufarbeiten.

#### Kursteil 2 {#annex_u1/lvl_u1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--annex-1/lvl_u2}
**2.** **Vertiefung der Themen «Bremsen», «Befahren von Verzweigungen», «rücksichtsvoller Umgang mit Verkehrspartnern und -partnerinnen» sowie «defensive Fahrweise» von Kursteil 1, selbstständiges Fahren** 
2.1. Vorgehen, Rückblick Ziel: Standortbestimmung.
    Vorgehen: Die seit dem Kursteil 1 gesammelten Eindrücke vergleichen und aufarbeiten; weiteres Vorgehen aufzeigen.
2.2. Praktische Fahrübungen
2.2.1. Sichere, schnelle Bremsung (Übung 1) Ziel: Beherrschen des sicheren und schnellen Bremsens bis zum Stillstand.
    Vorgehen: Bremsübungen durchführen mit simuliertem Überraschungsmoment.
2.2.2. Befahren von Verzweigungen (Übung 2) Ziel: Erleben des korrekten Verhaltens vor Verzweigungen.
    Vorgehen: Auf verkehrsarmen Strassen befährt der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin mit dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin als Sozius oder Sozia Verzweigungen und zeigt ihnen das korrekte Verhalten vor der Verzweigung mit dem Erkennen und Einschätzen der Situation; der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin zeigt das verkehrsgerechte Anhalten und Wegfahren (auch am Berg).
2.2.3. Partnerverhalten (Übung 3) Ziel: Erleben des Umgangs mit den Verkehrspartnern und -partnerinnen in Bezug auf Spur- und Spurtgestaltung, Anwendung des Vortrittsrechts.
    Vorgehen: Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin zeigt dem als Sozius mitfahrenden Fahrschüler oder der als Sozia mitfahrenden Fahrschülerin den korrekten Umgang mit den Verkehrspartnern und -partnerinnen in Bezug auf Spur- und Spurtgestaltung sowie die Anwendung des Vortrittsrechts.
2.2.4. Selbstständiges Fahren im Verkehr (Übung 4) Ziel: Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin hat das Verständnis für das partnerschaftliche Verhalten und kann diese Kenntnisse selbstständig oder mit weiteren Unterrichtsstunden vervollkommnen.
    Vorgehen: Die Übungen 2 und 3 werden selbstständig im Verkehr umgesetzt; der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin fährt als Sozius oder Sozia mit und kontrolliert den Fahrschüler oder die Fahrschülerin; ist dies bei einplätzigen Motorrädern oder bei zweiplätzigen aufgrund der Beschränkung des Gesamtgewichts nicht möglich und kann für die Übung kein anderes, zweiplätziges Motorrad verwendet werden, kontrolliert der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin den Fahrschüler oder die Fahrschülerin vom eigenen Motorrad aus.

#### Kursteil 3 {#annex_u1/lvl_u1 omnilex-key=ch-fedlex--741.512.1--annex-1/lvl_u3}
**3.** **Sichere Fahrzeugbedienung in allen Situationen, Gefahrenlehre, umweltschonende und energieeffiziente Fahrweise** 
3.1. Aufbauübung für sicheres Kurvenfahren (Übung 1) Ziel: Der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin kann sichere und schnelle Lenkbewegungen ausführen.
3.2. Bremsen aus höheren Geschwindigkeiten (Übung 2) Ziel: Reaktionsschnelles und sicheres Bremsen aus höchstmöglicher Geschwindigkeit.
3.3. Kurvenfahren bergaufwärts (Übung 3) Ziel: Verkehrssicheres Kurvenfahren mit Einbezug der Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, unter Berücksichtigung der Tempogestaltung.
3.4. Kurvenfahren bergabwärts (Übung 4) Ziel Verkehrssicheres Kurvenfahren mit Einbezug der Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse, unter Berücksichtigung der Tempogestaltung.
3.5. Befahren einer kurvenreichen Strecke (Übung 5) Ziel: Durch die gegenseitige Beobachtung und Beurteilung die Erkenntnisse der richtigen Kurventechnik erlangen.
3.6. Befahren besonderer Strassen (Übung 6) Ziel: Die Fahrweise an die Eigenart und Beschaffenheit der Strassen (z.B. Naturstrassen, sehr schmale Strassen etc.) anpassen, insbesondere unter Berücksichtigung von Tempogestaltung, Bremsen und Kurvenfahren.
3.7. Befahren von Ausserortsstrecken (Übung 7) Ziel: Die Themen «Fahrbahnbenützung», «Überholen», «Tempogestaltung», «Gruppenfahren» und Partnerverhalten bearbeiten.
3.8. Gefahrenlehre (Übung 8) Ziel: Motorradspezifische Gefahren, die eigenen Fahrmotive kennen und sich bewusstwerden, welchen Einfluss sie auf den eigenen Fahrstil haben;<br /> sich selbst in Bezug auf die Anforderungen an einen sicheren Motorradfahrer bzw. eine sichere Motorradfahrerin einschätzen.
3.9. Umweltschonende, energieeffiziente, vorausschauende und fahrzeugspezifische Fahrweise (Übung 9) Ziel: Kennenlernen der Grundlagen einer umweltschonenden, energieeffizienten, vorausschauenden und fahrzeugspezifischen Fahrweise im Hinblick auf die weitere praktische Motorradfahrausbildung (Haupt- und Perfektionsschulung).
3.10. Vorgehen
 Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin bestimmt die anzuwendenden Methoden unter Berücksichtigung der Kenntnisse sowie Erfahrungen der Fahrschüler und Fahrschülerinnen.

[^1]: SR  **741.51**
[^2]: SR  **741.41**
[^3]: SR  **741.522**