612.320
# Dekret über den finanziellen Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden
(Aufgabenverschiebungsdekret, AVD)
Vom 01.03.2016 (Stand 01.01.2023)

### **Art. 1** Feinausgleich von Lastenverschiebungen {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-ag--612.320--1}

1. Der Kanton leistet an die Gemeinden eine jährliche Ausgleichszahlung von netto Fr. 18,5 Mio. zum finanziellen Feinausgleich der Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden.
2. …
3. Die Nettozahlung gemäss Absatz 1 ergibt sich aus
   a) einer Ausgleichsleistung von Fr. 19,1 Mio. zugunsten der Gemeinden aus der ordentlichen Rechnung und
   b) einer Ausgleichsleistung von Fr. 0,6 Mio. zulasten der Gemeinden in die Spezialfinanzierung Strassenrechnung.

### **Art. 2** Inkrafttreten {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-ag--612.320--2}

1. Der Regierungsrat setzt dieses Dekret gleichzeitig mit dem AVBiG in Kraft.