787.311
# Nutzungsordnung über das Naturschutzgebiet Fronwaldwiese bei Arni
Vom 07.01.1974 (Stand 01.09.2011)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-ag--787.311--1}

1. Zur Erhaltung der Fronwaldwiese in der Gemeinde Arni-Islisberg als Riedwiese wird die Nutzung in den drei im Schutzplan aufgeführten Zonen wie folgt geregelt:
   a) Zone A: Streueland (Kerngebiet des Reservates): Für den Fortbestand der schützenswerten Vegetation ist ein alljährlicher Streuschnitt erforderlich, der aber nicht vor dem 15. September erfolgen soll; absolutes Düngeverbot.
   b) Zone B: Mähwiese (Bestandteil des innern Schutzgebietes): Weitere Bewirtschaftung als Mähwiese, erster Schnitt nicht vor dem 10. Juni; Düngeverbot: (Auf Zusehen hin wird gestattet, mit 200 kg/ha Thomasmehl jährlich zu düngen. Andere natürliche oder künstliche Dünger sind ausgeschlossen.)
   c) Zone C: Waldgürtel (Pufferzone): Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung im bisherigen Rahmen unter Begünstigung einer standortsgerechten Artenmischung. Die Begründung eines Waldreservates im südöstlichen Teil im Einvernehmen mit den Gemeinden bleibt vorbehalten.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-ag--787.311--2}

1. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist berechtigt, unter sichernden Bedingungen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Nutzungsordnung zuzulassen, wenn ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere höhere öffentliche Interessen, dies rechtfertigen.
2. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt kann witterungsbedingte Abweichungen von den Schnitt-Terminen erlauben oder verfügen.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-ag--787.311--3}

1. Diese Nutzungsordnung tritt sofort in Kraft.