175.210
# Verordnung über die Grenzen der Bezirke, der Schul- und Kirchgemeinden sowie der Feuerschaugemeinde Appenzell
Vom 22.10.2007 (Stand 01.05.2022)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-ai--175.210--1}

1. Die Grenzen der Bezirke, der Schul- und Kirchgemeinden sowie der Feuerschaugemeinde Appenzell sind gestützt auf die Grossratsbeschlüsse über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteils vom 29. November 1920, über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden vom 29. November 1921, über Grenzbeschriebe der Kirchgemeinden vom 13. September 1921 und über den Grenzbeschrieb der Feuerschaugemeinde Appenzell vom 29. November 1962 auf einem elektronischen Datenträger, welcher beim kantonalen Amt für Geoinformation hinterlegt ist und in geeigneter Form publiziert wird, festgehalten.
2. Änderungen an den Hoheitsgrenzen bedürfen eines Beschlusses des Grossen Rates.
3. Die amtliche Vermessung auf dem Datenträger wird vom Nachführungsgeometer periodisch nachgeführt.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-ai--175.210--2}

1. Der Grosse Rat hört vor der Festlegung von Grenzänderungen die betroffenen Bezirke und Gemeinden an. Vorbehalten bleiben anderslautende Bestimmungen in Gesetzen im formellen Sinne.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-ai--175.210--3}

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.