761.114
# Verordnung über die Organisation des Strassenverkehrsamtes
Vom 26.08.2025 (Stand 01.09.2025)

### **Art. 1** Zuständiges Departement {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-ar--761.114--1}

1. Das Strassenverkehrsamt steht unter der Aufsicht des Departementes Inneres und Sicherheit.

### **Art. 2** Externe Kundenschalter {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-ar--761.114--2}

1. Das Strassenverkehrsamt kann bei geeigneten Dritten externe Kundenschalter eröffnen.
2. Externe Kundenschalter können mit folgenden Geschäften beauftragt werden:
   a) Deponierung, Austausch und Vernichtung von Kontrollschildern;
   b) Wechselschilderöffnung;
   c) Annullierung von Fahrzeugausweisen;
   d) Fahrzeugwechsel;
   e) (Wieder-)Inverkehrsetzung von Motorfahrzeugen und Anhängern.
3. Externe Kundenschalter werden mit einer Leistungsvereinbarung geführt, die der Genehmigung des Departementes bedarf. Die Vollzugsaufsicht muss sichergestellt sein.
4. Für Dienstleistungen, die an externen Kundenschaltern erbracht werden, kann eine Zusatzgebühr von 20 Franken erhoben werden.