105.235.1-14
# Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend das Zivilstandswesen
(Vollzugsvereinbarung Nr. 14)
Vom 27.08.2025 (Stand 01.10.2025)

### **Art. 1** Gegenstand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-14--1}

1. Diese Vereinbarung regelt die Übertragung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Informationen aus den Personenstandsregistern sowie die Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit Namensänderungsverfahren.

### **Art. 2** Zivilstandsregister {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-14--2}

1. Die bernische Zivilstandsbehörde übergibt der jurassischen Zivilstandsbehörde
   a die Familienregister der Gemeinde Moutier mit den dazugehörigen Belegen,
   b das Ereignisregister, das vom Zivilstandskreis Moutier in Papierform geführt wird, mit den entsprechenden Belegen.
2. Die jurassische Zivilstandsbehörde ist beauftragt, die Register gemäss Absatz 1 abzuholen.
3. Die Belege, die sich auf die Einträge im elektronischen Personenstandsregister beziehen, werden von der bernischen Zivilstandsbehörde aufbewahrt.
4. Die gegenseitige Bereitstellung von Kopien von Auszügen aus den in Papierform geführten Ereignisregistern sowie von Kopien von Belegen erfolgt kostenlos. Bei Bedarf werden auch die Originale kostenlos übermittelt.

### **Art. 3** Namensänderungsarchiv {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-14--3}

1. Die Akten zu Namensänderungsverfahren, die die Gemeinde Moutier betreffen und bis zum 31. Dezember 2025 archiviert wurden, werden von den bernischen Behörden aufbewahrt.

### **Art. 4** Inkrafttreten {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-14--4}

1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.