105.235.1-18
# Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend die Aufnahme und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich, die in Privatunterkünften in Moutier untergebracht sind
(Vollzugsvereinbarung Nr. 18)
Vom 22.10.2025 (Stand 01.01.2026)

### **Art. 1** Gegenstand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-18--1}

1. Diese Vereinbarung definiert die Zielbevölkerung, die unter das eidgenössische Asylgesetz vom 26. Juni 1998 ( AsylG) fällt und deren Zuweisung ab dem 1. Januar 2026 vom Kanton Bern auf den Kanton Jura übertragen wird.
2. Sie regelt auch die Modalitäten der Übermittlung von Personendaten.

### **Art. 2** Zielpersonen {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-18--2}

1. Der Kanton Jura übernimmt ab dem 1. Januar 2026 die Personen, die unter das Asylgesetz fallen und am 31. Dezember 2025 in einer privaten Unterkunft in der Einwohnergemeinde Moutier (nachstehend: «Gemeinde Moutier») wohnhaft gewesen sind sowie
   a im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, einer vorläufigen Aufnahme oder eines Schutzstatus sind oder
   b Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind.
2. Die Anzahl der nach Absatz 1 vom Kanton Jura übernommenen Personen darf die Anzahl der am 30. Juni 2025 in der Gemeinde Moutier in Privatunterkünften wohnhaften Personen zuzüglich 15 Prozent nicht überschreiten.
3. Wenn der Schwellenwert nach Absatz 2 überschritten wird, bleiben die zuletzt eingetroffenen Personen dem Kanton Bern zugewiesen.

### **Art. 3** Modalitäten der Datenübermittlung {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-18--3}

1. Die Kantone Bern und Jura ermächtigen ihre jeweiligen Bevollmächtigten und die mit der Umsetzung des Asylgesetzes betrauten Stellen, alle für die Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Daten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, soweit dies zwingend erforderlich ist, auszutauschen.

### **Art. 4** Inkrafttreten {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-be--105.235.1-18--4}

1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.