521.91-1
# Vertrag zwischen dem Kanton Bern, vertreten durch den Regierungsrat, und der Republik und dem Kanton Jura, vertreten durch die Regierung, betreffend die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen
Vom 08.10.1980 (Stand 01.01.1981)

### **Art. 1** Gegenstand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-be--521.91-1--1}

1. Der Kanton Bern stellt der Republik und dem Kanton Jura sowie dessen Gemeinden zur Verfügung:
   a die regionalen Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan und Laufen für die Personalausbildung;
   b das kantonale Zivilschutz-Ausbildungszentrum von Lyss/Kappelen für die Kaderausbildung.

### **Art. 2** Kosten {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-be--521.91-1--2}

1. Die mit der Personalausbildung verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt; der Kanton Jura schuldet die Gemeindeanteile.
2. Die von den Ausbildungszentren Tramelan und Laufen errechneten administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.
3. Die mit der Kaderausbildung in Lyss/Kappelen verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt.
4. Die administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.

### **Art. 3** Inkrafttreten und Laufzeit {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-be--521.91-1--3}

1. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Er kann unter Beachtung einer Frist von sechs Monaten von einer der Parteien gekündigt werden.