233.12
# Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter
Vom 06.12.2005 (Stand 01.01.2025)

### **Art. 1** Online-Zugriff, Umfang {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--1}

1. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten die berechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter im Rahmen von Artikel 8a Absätze 3 und 4 SchKG.
2. Die Suche erfolgt nach Vorname und Name der Schuldnerschaft.
3. Dieser Online-Zugriff umfasst die folgenden Angaben ohne zeitliche Einschränkung:
   a. Betreibungen: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Forderung, Ergebnis, Restanz und Verlust sowie Status des Betreibungsverfahrens;
   b. Verlustscheine: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Art des Verlustscheins, Verlustscheinsbetrag, Grund und Datum der Löschung des Verlustscheins;
   c. Konkurse: Die öffentlich publizierten Verfahrensschritte wie Datum Konkurseröffnung, Datum Konkursschluss usw. sowie die Konkursverlustschein-Summe.

### **Art. 2** Berechtigte Gerichts- und Verwaltungsbehörden {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--2}

1. Einen Online-Zugriff erhalten:
   a. das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht;
   b. das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz: Wehrpflichtersatz;
   c. …
   d. die Zivilkreisgerichte: Inkasso;
   e. der Bereich Zivilrecht: Inkasso, Betreibungsämter, Erbschaftsämter, Konkursämter, Adoptionswesen;
   f. das Generalsekretariat der Bau- und Umweltschutzdirektion: Inkasso, Wirtschaft und Finanzen, Zentrale Beschaffungsstelle;
   g. das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion: Steuererlass;
   h. das Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion: Inkasso, Pass- und Patentbüro, Straf- und Massnahmenvollzug;
   i. das Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion: Inkasso;
   j. das Kantonales Amt für Gewerbe und Industrie: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvermittlung;
   k. das Kantonale Sozialamt: Verwandtenunterstützung, Unterhaltsbeiträge;
   l. das Kantonsgericht: Justizverwaltung, Inkasso;
   m. die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste: Inkasso;
   n. die Polizei Basel-Landschaft;
   o. der Rechtsdienst des Regierungsrates;
   p. die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft: Ausgleichskasse;
   q. die Staatsanwaltschaft;
   r. die Steuerverwaltung: Steuerbezug, Revisorat, Quellensteuer.
   s. die Jugendanwaltschaft.

### **Art. 3** Bewilligung und Modalitäten des Online-Datenbezugs {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--3}

1. Die Leitungsperson reicht einen unterzeichneten Antrag ein für diejenigen Personen, die den Online-Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe benötigen.
2. Der Bereich Zivilrecht bewilligt den Online-Zugriff auf die Betreibungs- und Konkursdaten und definiert das Suchschema.
3. Mit der Bewilligung des Online-Zugriffs werden Benutzungsrechte vergeben.

### **Art. 4** Zugriffskontrolle {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--4}

1. Der Bereich Zivilrecht überprüft stichprobenweise, ob der Online-Datenbezug bestimmungsgemäss erfolgt ist.
2. Zu Lasten der zugriffsberechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden können externe Fachleute für die Kontrolle beigezogen werden.
3. Bei Missbrauch kann der Online-Zugriff entzogen werden.

### **Art. 5** Rechtswirkungen der Online-Daten {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--5}

1. Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar.
2. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge.

### **Art. 6** Inkrafttreten {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bl--233.12--6}

1. Sobald die Genehmigung des Bundes vorliegt, legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.