523.13
# Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Vom 16.02.1960 (Stand 16.02.1960)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--523.13--1}

1. Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
2. In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
3. Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
4. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.