601.115
# Tarifordnung Archäologie und Museum Basel-Landschaft
Vom 07.07.2011 (Stand 01.01.2013)

## 1 Eintrittspreise

### **Art. 1** Eintritt Dauer- und Sonderausstellungen {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--1}

1. Einzeleintritt normal: 8 Fr.
2. Einzeleintritt reduziert: 6 Fr.

### **Art. 2** Reduzierter Eintritt {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--2}

1. Reduzierter Eintritt wird gewährt für (mit Nachweis):
   a. Personen in Ausbildung (unter 26 Jahren)
   b. AHV-Bezügerinnen und Bezüger
   c. Militärdienstleistende
   d. Gruppen ab 10 Personen (nur Einzeleintritt)

### **Art. 3** Freier Eintritt {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--3}

1. Am ersten Sonntag im Monat ist der Eintritt generell frei.
2. Freien Eintritt geniessen ferner (mit Nachweis):
   a. Kinder (unter 13 Jahren)
   b. IV-Bezügerinnen und Bezüger sowie deren Begleitperson
   c. Schulklassen sowie Gruppen in Ausbildung und max. 5 Begleitpersonen (alle Schultypen, Ausbildungsstätten, inkl. Fachhochschulen und Universitäten)
   d. Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsvorbereitung
   e. Inhaberinnen und Inhaber von Museumspässen und Ausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen (gemäss aktuell gültiger Tarifliste z.B. Oberrheinischer Museums-Pass, Colour Key)
   f. Mitglieder museumszugewandter Institutionen (ICOM, VMS, Freundeskreis Museum BL, Stiftung Museen Baselland, Baselland Tourismus)
   g. Medienschaffende
   h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen ihres Fachgebietes
   i. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung Archäologie und Museum sowie ihre Angehörigen/Freunde

### **Art. 4** Spezielle Arrangements {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--4}

1. Die Tarife für spezielle Arrangements (z.B. Familienpass, Basel Card, Ferienpass, Mein Museum, etc.) richten sich nach der aktuell gültigen Tarifliste.

## 2 Museumspädagogische Angebote

### **Art. 5** Führungen für Gruppen {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--5}

1. Generell 160 Fr. Schulklassen BL und BS frei.
2. Die Gebühren für die Führung sind zusätzlich zu den Eintrittspreisen zu bezahlen.

### **Art. 6** Weitere Veranstaltungen und museumspädagogische Angebote {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--6}

1. Die Museumsleitung bestimmt fallweise und aufwandsbezogen die Tarife für Publikumsveranstaltungen und museumspädagogische Angebote.

## 3 Miete des Kultursaales

### **Art. 7** Bewilligung {#art_7 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--7}

1. Der Kultursaal im Erdgeschoss des Museum.BL kann - nach Bedarf mit seinen technischen Einrichtungen - auf Gesuch hin gemietet werden. Es besteht kein Anspruch auf Miete.
2. Veranstaltungen des Museum.BL, andere öffentliche kulturelle und gemeinnützige Anlässe sowie Veranstaltungen von Behörden geniessen - in dieser Reihenfolge - in der Regel Vorrang vor kommerziellen Anlässen.
3. Über die Bewilligung von Mietgesuchen entscheidet die Museumsleitung.

### **Art. 8** Tarife {#art_8 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--8}

1. Als Grundgebühr ist zu entrichten: für nicht kommerzielle Veranstaltungen (kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Sitzungen, Apéros, öffentlicher und privater Natur)
   a. 300 Fr.
   b. ...
   c. für kommerzielle Veranstaltungen: 1'000 Fr.
2. Zur Grundgebühr hinzu kommen die Benutzungsgebühren für technische Einrichtungen sowie Kosten für Dienstleistungen des Museumsbetriebspersonals (z.B. Hausdienst, Sonderöffnung, Auf-/Abbau-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten) nach Stundenaufwand gemäss der jeweils aktuellen Tarifliste.

### **Art. 9** Informationspflicht {#art_9 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--9}

1. Die Gesuchstellerinnen und -steller haben die Museumsleitung über Subventionen bzw. Sponsoren für die geplante Veranstaltung zu informieren.

### **Art. 10** Anlässe des Kantons {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--10}

1. Offizielle Anlässe kantonaler Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind für diese kostenlos (Einladung der Landeskanzlei, des Regierungsrates usw.).

## 4 Ausnahmen

### **Art. 11** Reduktion oder Erlass {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--11}

1. Sämtliche Gebühren können in begründeten Fällen (wirtschaftliche Lage, Zweck einer Veranstaltung) reduziert oder ganz erlassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Erlass.
2. Eine Reduktion oder ein Erlass ist ausgeschlossen, wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer von dritter Seite Zuwendungen (insbesondere Sponsoring) für eine Veranstaltung erhalten hat.
3. Zuständig für den Entscheid ist die Museumsleitung.

## 5 Schlussbestimmungen

### **Art. 12** Aufhebung bisherigen Rechts {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--12}

1. Der Entscheid vom 28. Juni 2002 der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion betreffend Eintrittspreise und Tarife zur Vermietung des Kultursaales im Kantonsmuseum wird aufgehoben.

### **Art. 13** Inkrafttreten {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--601.115--13}

1. Diese Tarifordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2011 in Kraft.