971.11
# Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate
(Gebührenverordnung Labor und Inspektorate)
Vom 07.02.2006 (Stand 01.01.2026)

### **Art. 1** Leistungen gemäss Gebührentarif für die amtliche Lebensmittelkontrolle&nbsp;<strong>*</strong> {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bl--971.11--1}

1. Verrechnet werden gemäss dem Gebührentarif und dem aktuellen Kostenfaktor für die amtlichen Laboratorien der Lebensmittelkontrolle der Schweiz 1999:
   a. Gebühren im Bereich des Vollzugs des Lebensmittelgesetzes inklusive die Untersuchung von Selbstkontrollproben für die Wasserversorgungen;
   b. Gebühren im Bereich des Vollzugs des Tabakproduktegesetzes;
   c. Gebühren im Bereich des Vollzugs des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall;
   d. Probenahmen;
   e. Exportzertifikate;
   f. Wasseruntersuchungen für die Gemeinden.
2. …
3. …
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### **Art. 2** Auftragsleistungen&nbsp;<strong>*</strong> {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bl--971.11--2}

1. …
2. Analyseaufträge werden zu CHF 150.– pro Stunde verrechnet.
3. Expertisenaufträge werden zu CHF 250.– pro Stunde verrechnet.

### **Art. 3** Pauschale Leistungen&nbsp;<strong>*</strong> {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bl--971.11--3}

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3. Radonmessungen werden mit CHF 100.– pro ausgelegtes Dosimeter verrechnet.
4. Für die Erstellung und den Versand von Berichten werden folgende Pauschalen verrechnet:
   a. Bericht Standard
   b. Bericht komplex