414.710
# Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt
(Gebührenverordnung PDS)
Vom 26.06.2007 (Stand 01.08.2008)

### **Art. 1** Grundsatz {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--414.710--1}

1. Die Benutzung und Ausleihe von Medien der Pädagogischen Dokumentationsstelle (PDS) sind kostenlos, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.

### **Art. 2** Benutzungsausweis {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--414.710--2}

1. Für die Ausstellung des Benutzungsausweises wird eine einmalige Gebühr von CHF 5 erhoben. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt eine reduzierte Gebühr.
2. Bei Verlust des Benutzungsausweises wird eine Gebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.

### **Art. 3** Mahnungen {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--414.710--3}

1. Nach einer gebührenlosen Erinnerung werden für Mahnungen die folgenden Gebühren erhoben: – 1. Mahnung: CHF 5 pro Medium – 2. Mahnung: CHF 10 pro Medium – 3. Mahnung: CHF 15 pro Medium
2. Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als ein Medium.

### **Art. 4** Ersatz- und Bearbeitungskosten {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--414.710--4}

1. Wer Medien beschädigt, verliert oder nach vier Mahnungen nicht zurückbringt, ist verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Ersatz (Preis für Beschaffung des Mediums) sowie Bearbeitung und ev. weitere Folgekosten zu übernehmen.
2. Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur (durch Dritte oder PDS) für den Ersatzkauf (durch Benutzenden oder PDS) wird folgende Bearbeitungsgebühr verlangt: CHF 20, bei Wiederbeschaffung durch Benutzende CHF 10.
3. Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als einzelne Medien.