BaB 153.115
# Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Bürgerrats
Vom 20.01.2026 (Stand 01.01.2026)

### **Art. 1** Entschädigung nach Aufwand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bab153.115--1}

1. Folgende Tätigkeiten eines Mitglieds des Bürgerrats werden nach Zeitaufwand entschädigt:
   a) Teilnahme an Sitzungen des Leitungsausschusses;
   b) Teilnahme an Sitzungen der Einbürgerungskommission sowie Teilnahme am Infoabend und Bürgerbriefübergabe;
   c) Teilnahme an Sitzungen in vom Bürgerrat oder Bürgergemeinderat gewählten Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Delegationen;
   d) Teilnahme an Sitzungen einer interkommunalen oder kantonalen Arbeits- oder Projektgruppe;
   e) Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben kraft Delegationsbeschluss des Bürgerrats;
   f) offizielle Gratulationsbesuche bei Basler Bürgerinnen und Bürgern.

### **Art. 2** Verfahren {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bab153.115--2}

1. Die Mitglieder des Bürgerrats führen ein Verzeichnis über ihre entschädigungsberechtigten Tätigkeiten.
2. Sie machen ihren Entschädigungsanspruch jährlich beim Bürgerrat geltend.
3. Der Bürgerrat beschliesst jeweils im Dezember aufgrund der eingereichten Verzeichnisse die individuellen Entschädigungsansprüche.
4. Die Auszahlung der vom Bürgerrat genehmigten Entschädigungen erfolgt durch die Zentralen Dienste.

### **Art. 3** Spesenentschädigung {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bab153.115--3}

1. Die Mitglieder des Bürgerrats erhalten zur Abgeltung amtsbedingter Auslagen pro Jahr eine pauschale Spesenentschädigung von CHF 2'400.
2. Die Spesenentschädigung wird anteilmässig monatlich ausbezahlt.