BeB 153.860
# Ordnung über die Entschädigung für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier
Vom 04.05.1995 (Stand 01.07.1995)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--beb153.860--1}

1. Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--beb153.860--2}

1. Über die von der Bürgergemeindeversammlung genehmigte Gesamtsumme kann der Bürgerrat verfügen. Er legt die einzelnen Entschädigungen nach Funktion fest.