BeE 730.500
# Reglement betreffend die Verwendung des Ertrages aus Mehrwertabgaben
(Fondsreglement Mehrwertabgabe)
Vom 11.04.2006 (Stand 01.05.2023)

## A. Allgemein

### **Art. 1** Zweck {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--1}

1. Die Mittel dieses Fonds werden für folgende Zielsetzungen verwendet:
   a) Öffentliche Bauten im kulturellen Interesse;
   b) Gestaltung des öffentlichen Raumes;
   c) Klimaschutzmassnahmen im öffentlichen Raum;
   d) Förderung der Biodiversität.

## B. Fondsvermögen

### **Art. 2** Äufnung von Fondsvermögen {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--2}

1. Dem Fonds können weitere Mehrwertabgaben zugewiesen werden.

## C. Zuständigkeiten und Verfügungskompetenzen

### **Art. 3** Zuständigkeiten {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--3}

1. Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:
   a) Die Einwohnergemeindeversammlung entscheidet im Rahmen von Budget und Jahresrechnung über die Entnahmen aus dem Fonds sowie über die Verwendung des Fondsvermögens.
   b) Gemeindeorgane, die mit Zielsetzungen gemäss § 1 befasst sind, können dem Gemeinderat Anträge zuhanden des Budgetprozesses stellen.

## D. Vermögensverwaltung und Rechnungsführung

### **Art. 4** Vermögensverwaltung {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--4}

1. Die Vermögensverwaltung des Fonds wird im Rahmen des Rechnungswesens der Einwohnergemeinde Bettingen wahrgenommen.
2. Das Kapital des Fonds wird als Guthaben der Fonds bei der Einwohnergemeinde Bettingen geführt und in der Vermögensrechnung entsprechend ausgewiesen.
3. Die Guthaben werden von der Einwohnergemeinde Bettingen nicht verzinst.

### **Art. 5** Rechnungsführung {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--5}

1. Die Rechnungsführung einschliesslich Zahlungsverkehr erfolgt im Rahmen des Finanzreglementes über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde Bettingen vom 20. November 2001.

## E. Schlussbestimmungen

### **Art. 6** Wirksamkeit {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bs--bee730.500--6}

1. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird mit der Verabschiedung der Rechnung 2005 durch die Gemeindeversammlung am 25. April 2006 wirksam.