RiE 153.840
# Reglement betreffend die Erhebung von Gebühren der Einwohnerdienste der Gemeinde Riehen
(Gebührenreglement Einwohnerdienste)
Vom 15.10.2024 (Stand 01.01.2025)

## 1. Allgemeines

### **Art. 1** Geltungsbereich {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie153.840--1}

1. Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für verschiedene Dienstleistungen der Einwohnerdienste der Gemeinde Riehen.

### **Art. 2** Definition und Höhe der Gebühren {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie153.840--2}

1. Die Gebühren sind das Entgelt für Verwaltungshandlungen der Gemeinde und alle damit notwendig zusammenhängenden Tätigkeiten.
2. Die Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem gesamten mittelbaren und unmittelbaren Verwaltungsaufwand und sollen kostendeckend sein. Im Übrigen sind die Grundsätze des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren massgeblich.
3. Für ausserordentlichen Verwaltungsaufwand kann die Gebühr um das Doppelte erhöht werden.

## 2. Gebühren

### **Art. 3** Allgemeine Gebühren {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie153.840--3}

1. Es werden folgende Gebühren erhoben:
   a) Für das Erstellen von Fotokopien / A4, pro Kopie
   b) Für das Erstellen von Fotokopien / A3, pro Kopie
   c) Für Porti

### **Art. 4** Zahlungsfristen und Mahngebühren {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie153.840--4}

1. Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage.
2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann ein Verzugszins von 5 % erhoben werden.
3. Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahn- und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen:
   a) erste Mahnung
   b) Mahngebühren ab zweiter Mahnung
   c) Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen
4. Vorbehalten bleibt die Einforderung weiterer Gebühren im Zusammenhang mit Betreibungsverfahren.

### **Art. 5** Gebühren der Einwohnerdienste {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie153.840--5}

1. Die Gemeindeverwaltung erhebt für Beglaubigungen, Bescheinigungen und weitere Dienstleistungen der Einwohnerdienste Gebühren gemäss Anhang.
2. Für die Ausstellung von Identitätskarten werden die Gebühren gemäss Vorgaben des Bundes erhoben.