RiE 253.150
# Reglement betreffend zusätzliche Schutzmassnahmen für Wildtiere
(Reglement Wildtierschutz Riehen)
Vom 27.02.2024 (Stand 01.04.2024)

### **Art. 1** Schutzmassnahmen {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie253.150--1}

1. In speziell bezeichneten Gebieten der Gemeinde Riehen ist das Verlassen der befestigten Wege sowie das Laufenlassen von Hunden abseits der befestigten Wege verboten.
2. Die Gebiete ergeben sich aus dem Plan «Zusätzliche Schutzmassnahmen für Wildtiere» im Anhang zu diesem Reglement.