RiE 416.300
# Reglement betreffend Ausrichtung eines Sportpreises
Vom 10.04.2018 (Stand 01.01.2026)

### **Art. 1** Zweck {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--1}

1. Die Gemeinde Riehen verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports den Riehener Sportpreis.

### **Art. 2** Jury {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--2}

1. Für die Ausrichtung des Sportpreises ist eine Jury, bestehend aus sieben Mitgliedern, zuständig. Sie wird vom Gemeinderat gewählt.
2. Ihre Entscheide trifft sie nach geheimer Beratung mit einfacher Stimmenmehrheit.

### **Art. 3** Amtsdauer {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--3}

1. Die Amtsdauer der Jury entspricht derjenigen des Gemeinderats.

### **Art. 4** Organisation {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--4}

1. Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern das Präsidium und Vizepräsidium für eine Amtsdauer von zwei Jahren.
1bis Das Sekretariat wird von der zuständigen Verwaltungsabteilung sichergestellt. Die Protokolle werden nur den Mitgliedern zugestellt und sind nicht öffentlich zugänglich.
2. Die Organisation der Vergabe des Sportpreises erfolgt durch die zuständige Verwaltungsabteilung.

### **Art. 5** Anerkennungs- oder Förderpreis {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--5}

1. Der Riehener Sportpreis wird verliehen an erfolgreiche Einzelsportlerinnen bzw. Einzelsportler und Mannschaften oder an Personen, Gruppen oder Institutionen, die sich um den Sport in Riehen besonders verdient gemacht haben. Er kann in Form eines Anerkennungs- oder Förderpreises verliehen werden.

### **Art. 6** Bezug zu Riehen {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--6}

1. Die Preisempfängerin oder der Preisempfänger muss in Riehen einen festen Wohnsitz haben oder zur Gemeinde in einer besonderen Beziehung stehen.
2. Eine Mannschaft oder ein Verein muss den Sitz in Riehen haben.

### **Art. 7** Ausrichtung des Sportpreises {#art_7 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--7}

1. Der Sportpreis wird in der Regel alle zwei Jahre ausgerichtet.

### **Art. 8** Preissumme {#art_8 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--8}

1. Für die Ausrichtung des Sportpreises steht jeweils eine Preissumme von CHF 10'000 zur Verfügung.
2. Im Einzelfall dürfen in der Regel nicht mehr als CHF 10'000.- ausgerichtet werden. Es können auch mehrere Auszeichnungen verliehen werden.

### **Art. 9** Verzicht auf Vergabe {#art_9 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--9}

1. Die Jury kann in begründeten Fällen auf die Vergabe eines Sportpreises verzichten.
2. …

### **Art. 10** Vorschlag {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--10}

1. Die Jury unterbreitet dem Gemeinderat alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Vergabe des Sportpreises zur Genehmigung.

### **Art. 11** Entscheid {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie416.300--11}

1. Der Entscheid betreffend Sportpreis wird in der Regel spätestens bis Ende April getroffen.