RiE 912.510
# Reglement über die Fischerei in der Gemeinde Riehen
(Fischereireglement)
Vom 29.03.1994 (Stand 07.03.2019)

### **Art. 1** Ausübung der Fischerei und Aufsicht&nbsp;<strong>*</strong> {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--1}

1. Die Ausübung der Fischerei sowie die Fischereiaufsicht richten sich nach der Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt vom 8. Februar 2011.

### **Art. 2** Fischereirechte {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--2}

1. Die Verleihung der Fischereirechte in der Wiese und ihren Nebenkanälen erfolgt nach Pachtsystem.

### **Art. 3** Pacht {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--3}

1. Die Verpachtung von Wiese und ihren Nebenkanälen wird öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat kann die Verpachtung freihändig vergeben, sofern die Zielsetzung der kantonalen Fischereiverordnung dies rechtfertigt.
2. Der Pachtvertrag muss mindestens Folgendes enthalten: Bezeichnung der Verpachtenden, Bezeichnung der Pachtenden, Umschreibung des Pachtreviers, Dauer des Pachtvertrags, Höhe des Pachtzinses, Art und Menge des Fischbesatzes, Mindest- und Höchstzahl der Fischereikarten, Hinweis auf die solidarische Haftung der Pachtenden, Hinweis auf die Pflicht zur Führung einer Fangstatistik, Hinweis auf die Straffolge bei Nichtbeachtung der fischereirechtlichen Vorschriften.
3. Für jeden Wiesenabschnitt sowie den Weilmühlenteich dürfen höchstens 10 Fischereikarten ausgegeben werden, für den Mühleteich höchsten 15.
4. Die Gemeindeverwaltung kann jederzeit von den Pachtenden Auskunft über die ausgegebenen Fischereikarten verlangen und Einsicht in die Akten nehmen.

### **Art. 4** &hellip; {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--4}

### **Art. 5** Gebühren {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--5}

1. Die Gemeindeverwaltung erhebt von den Pachtenden folgende Gebühren:
   a) Fischereikarte Wiese und Nebenkanäle (Pachtkarte)
   b) Tageskarte Wiese und Nebenkanäle (Pachtkarte)
2. Die Fischerkarten werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt.

### **Art. 6** &hellip; {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie912.510--6}