RiE 980.110
# Reglement für die Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit
Vom 25.01.2022 (Stand 31.01.2022)

### **Art. 1** Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--1}

1. Der Gemeinderat wählt auf seine eigene Amtsdauer eine Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit.

### **Art. 2** Zusammensetzung {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--2}

1. Der Vergabekommission gehören fünf Mitglieder an, nämlich:
   a) das zuständige Mitglied des Gemeinderats;
   b) ein Mitglied der zuständigen einwohnerrätlichen Sachkommission;
   c) ein weiteres Mitglied des Einwohnerrats;
   d) zwei Personen mit Wohnsitz in Riehen, welche einen Fachbezug zur Thematik mitbringen.
2. Das Präsidium wird durch das zuständige Mitglied des Gemeinderats besetzt. Das Vizepräsidium wird durch die Vergabekommission gewählt.
3. Die Leitung der zuständigen Abteilung der Verwaltung berät die Vergabekommission fachlich und führt das Protokoll.

### **Art. 3** Aufgaben {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--3}

1. Die Vergabekommission prüft die Anträge der Hilfsorganisationen für die Vergabe von Geldern in der Entwicklungszusammenarbeit und unterbreitet dem Gemeinderat einmal jährlich einen Vergabevorschlag.
2. Im ersten Jahr der Legislaturperiode beinhaltet der Vergabevorschlag den Vorschlag für die Schwerpunktthemen für die Vergabe in den kommenden vier Jahre.
3. Die Vergabekommission prüft jährlich die Berichte der unterstützten Projekte und erstattet dem Gemeinderat Bericht.

### **Art. 4** Vergabekriterien {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--4}

1. Der Gemeinderat legt die Kriterien für die Vergabe von Geldern in der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland in einer Richtlinie fest.

### **Art. 5** Kompetenzen {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--5}

1. Die Vergabekommission hat ausschliesslich beratende Funktion.
2. Sie stellt Antrag an den Gemeinderat und berichtet über die von ihr beratenen Geschäfte.

### **Art. 6** Abwicklung der Geschäfte {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-bs--rie980.110--6}

1. Die Vergabekommission erhält von der Verwaltung einmal jährlich die vollständigen, formell vorgeprüften und aufbereiteten Vergabeanträge der Hilfsorganisationen.
2. Sie trifft eine Projektauswahl und erarbeitet gestützt auf die Richtlinien des Gemeinderats ihren Vergabevorschlag zuhanden des Gemeinderats.
3. Sie kann externe Fachpersonen anhören oder sich durch solche beraten lassen.