122.0.12
# Verordnung über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei
(ZDirV)
Vom 12.03.2002 (Stand 01.02.2025)

## 1 Namen der Direktionen

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--1}

1. Die Direktionen des Staatsrates sind:
   a) die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD);
   b) die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD);
   c) die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD);
   d) die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD);
   e) die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD);
   f) die Finanzdirektion (FIND);
   g) die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU).

## 2 Zuständigkeitsbereiche der Direktionen und der Staatskanzlei

### **Art. 2** Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--2}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten umfasst:
   a) die obligatorische Schule;
   b) die Allgemeinbildung auf der Sekundarstufe 2;
   c) …
   d) die Berufsausbildung der Lehrpersonen;
   e) die Angelegenheiten der Universität;
   f) die Schul- und Berufsberatung;
   g) …
   h) die Erwachsenenbildung;
   i) die Gewährung der Ausbildungsbeiträge;
   j) die Kulturförderung;
   k) die kulturellen Institutionen des Staates mit Ausnahme des Staatsarchivs;
   l) die Erhaltung der archäologischen Stätten und der Kulturgüter sowie den Schutz der beweglichen Naturdenkmäler;
   m) den Schulsport und die schulischen Massnahmen des Programms Sport-Kunst-Ausbildung gemäss der Schulgesetzgebung,

### **Art. 3** Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--3}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion umfasst:
   a) die öffentliche Sicherheit und Ordnung;
   b) die Organisation im Katastrophenfall;
   c) die militärischen Angelegenheiten und den Zivilschutz;
   d) die Einwohnerkontrolle und die Ausweisschriften;
   e) die Fremdenpolizei und die ausländischen Arbeitskräfte;
   f) die Handelspolizei;
   g) die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr und zur Schifffahrt;
   h) die Fahrzeugsteuer;
   i) die Feuerpolizei und die Brandbekämpfung;
   j) die Gebäudeversicherung;
   k) die Beziehungen zu den Gerichtsbehörden;
   kbis) die Mediation in Zivil- und Strafsachen;
   l) den Vollzug und die Vollstreckung der strafrechtlichen Sanktionen;
   lbis) die Bewährungshilfe;
   m) die Advokatur und das Notariat;
   n) die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und die Stiftungen;
   o) die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention;
   p) die Entwicklungszusammenarbeit;
   q) die Förderung und die Entwicklung des Sports, der Bewegung sowie die Massnahmen zur Förderung der Ausübung des Leistungssports;
   r) die Informationssicherheit;

### **Art. 4** Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--4}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft umfasst:
   a) die Verfassung und die Institutionen;
   b) die Sprachenpolitik;
   c) die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat;
   d) die politischen Rechte;
   e) …
   f) die Einbürgerungen;
   g) den Zivilstandsdienst;
   h) die Oberämter;
   i) die Gemeinden;
   j) die Landwirtschaft und den Rebbau;
   k) den beruflichen Unterricht auf dem Gebiet der Landwirtschaft, der Lebensmitteltechnologie, der Forstwirtschaft und der Hauswirtschaft;
   l) die Bodenverbesserungen;
   m) das Veterinärwesen, die Lebensmittelkontrolle und die Kontrolle gefährlicher Stoffe und Zubereitungen;
   n) die Nutztierversicherung;
   o) den Tierschutz;
   p) den Wald, die Schutzmassnahmen gegen Naturkatastrophen und das Wild;
   q) die Staatsreben,
   r) den Natur- und Landschaftsschutz und die Begleitung der Natur-pärke,

### **Art. 5** Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--5}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion umfasst:
   a) die Wirtschaftsförderung;
   b) die Beschäftigungspolitik und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;
   c) die Arbeitsbeziehungen;
   d) den Arbeitnehmerschutz;
   e) das Handelsregister;
   f) die Berufsbildung;
   g) den beruflichen und höheren beruflichen Unterricht in den gewerblichen, industriellen, kaufmännischen und technischen Berufen und in den Berufen der Gesundheit, der sozialen Arbeit und der bildenden Kunst sowie die berufsorientierte Weiterbildung;
   h) den beruflichen Unterricht und die anwendungsorientierte Forschung auf der Tertiärstufe A;
   i) …
   j) die Energie;
   k) die Beziehungen zu den Freiburgischen Elektrizitätswerken;
   l) die Statistik;
   m) das Wohnungswesen;
   n) den Tourismus;
   o) die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Post- und Telekommunikationsunternehmen,
   p) die Datenverwaltung und die Daten-Governance,

### **Art. 6** Direktion für Gesundheit und Soziales {#art_6 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--6}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Direktion für Gesundheit und Soziales umfasst:
   a) die Gesundheitsförderung und -vorsorge;
   b) die Gesundheitsplanung;
   c) die Institutionen des Gesundheitswesens;
   d) die Berufe des Gesundheitswesens;
   e) die Gesundheitspolizei;
   f) die Schulzahnpflege;
   g) die Schwangerschaftsberatung und die Sexualinformation;
   h) die nicht veterinärmedizinische Heilmittelkontrolle;
   i) die Sozialhilfe;
   j) die Sozialversicherungen;
   k) das Wohl betagter Personen;
   l) die Integration behinderter Personen;
   m) die Unterhaltsbeiträge;
   n) den Jugendschutz und die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen;
   o) die Opferhilfe;
   p) die Gleichstellung von Frau und Mann und die Familie;
   q) die Aufnahme und die Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen,

### **Art. 7** Finanzdirektion {#art_7 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--7}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Finanzdirektion umfasst:
   a) die Finanzplanung, den Voranschlag und die Rechnung des Staates;
   b) das Inkasso- und Zahlungswesen sowie die Buchhaltung;
   c) die Verwaltung des Staatsvermögens;
   d) die Finanzkontrolle;
   e) die Beziehungen zur Freiburger Kantonalbank;
   f) die direkten Steuern;
   g) die Handänderungs-, Erbschafts- und Schenkungssteuern;
   h) das Personalwesen;
   i) die Beziehungen zur Pensionskasse des Staatspersonals;
   j) die Versicherung der Vermögenswerte des Staates;
   k) die Geoinformation;
   l) das Grundbuch;
   m) die Digitalisierung und die Informationssysteme des Staates;
   n) die Eintreibung von Forderungen des Staates;
   o) die Grundsätze für die Organisation und Führung der Verwaltung;
   p) die Beziehungen zur Gesellschaft der Loterie de la Suisse Romande;
   q) die Kundenbeziehungen zu den Post- und Telekommunikationsunternehmen;
   r) die humanitäre Hilfe,

### **Art. 8** Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt {#art_8 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--8}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt umfasst:
   a) die Raumplanung;
   abis) die nachhaltige Entwicklung;
   ater) die Umsetzung der Agglomerationspolitik des Bundes;
   b) den Umweltschutz;
   c) den Gewässerschutz;
   d) …
   e) die Koordination der Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren;
   f) den Wasserbau;
   g) die öffentlichen Sachen des Kantons;
   gbis) die Planung und Lenkung der Mobilität;
   h) die Mobilitätsinfrastrukturen;
   i) die Strassensignalisation und die Reklamen;
   j) die Gebäude und das Mobiliar des Staates;
   k) die Ausführung der Bauprojekte des Staates;
   kbis) die Schulbauten;
   l) das öffentliche Beschaffungswesen;
   m) die Baupolizei;
   n) die Wahrnehmung der Aktionärsrechte bei den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs,

### **Art. 9** Staatskanzlei {#art_9 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--9}

1. Der Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei umfasst:
   a) das Sekretariat des Staatsrates;
   b) die Beziehungen zwischen dem Staatsrat und dem Grossen Rat, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Grossen Rates;
   c) die Information und den Zugang zu den Dokumenten;
   cbis) den Datenschutz;
   cter) die Archivierung der Dokumente der öffentlichen Organe;
   d) die amtlichen Veröffentlichungen;
   e) den Sprachendienst;
   f) die Koordination der Aussenbeziehungen;
   g) die Materialbeschaffung und die Drucksachen;
   h) die Wahlen und Abstimmungen;
   i) die Beglaubigungen;
   j) das Protokoll und die Organisation von offiziellen Veranstaltungen;
   k) den Weibeldienst und den internen Postdienst;
   l) die allgemeine Gesetzgebung,
   m) die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten,
   n) das E-Government-Sekretariat und den E-Government-Schalter,

### **Art. 9a** Instruktion der Beschwerden an den Staatsrat {#art_9 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--9a}

1. Die Beschwerden, für die der Staatsrat zuständig ist, werden von der Direktion, zu deren Aufgabenbereich der Gegenstand der Beschwerde gehört, oder allenfalls von der Stellvertretenden Direktion instruiert, auch wenn es sich um eine Beschwerde wegen fehlenden Entscheids handelt.

## 3 Schlussbestimmungen

### **Art. 10** Aufhebung bisherigen Rechts {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--10}

1. Der Beschluss vom 11. Dezember 2001 über die provisorische Festlegung der Zuständigkeitsbereiche und Benennungen der Direktionen (SGF 122.0.12) wird aufgehoben.

### **Art. 11** Vollzug {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--11}

1. Die Finanzdirektion wird zusammen mit der Konferenz der Generalsekretäre mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.

### **Art. 12** Inkrafttreten {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.0.12--12}

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.