122.90.11
# Verordnung über die leistungsorientierte Führung
Vom 20.05.2008 (Stand 01.06.2008)

### **Art. 1** Voraussetzungen (Art. 59 Abs. 3 SVOG) {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.90.11--1}

1. Bei den Verwaltungseinheiten, die für die leistungsorientierte Führung in Frage kommen, sind namentlich folgende Punkte vorgängig abzuklären:
   a) Inhalt und Aktualisierungsstand des Leistungskatalogs der Verwaltungseinheit;
   b) verfügbare personelle und technische Mittel;
   c) allfällige Reorganisationen, die in der Verwaltungseinheit im Hinblick auf den Übergang zur leistungsorientierten Führung durchgeführt werden müssen;
   d) Motivation und Ziele der Verwaltungseinheit;
   e) Verhältnis der mit der leistungsorientierten Führung verbundenen Kosten und erwarteten Gewinne;
   f) Umsetzungszeitplan.
2. Der entsprechende Evaluationsbericht wird von der Finanzverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Verwaltungseinheit verfasst.
3. Er wird zusammen mit der Stellungnahme der betroffenen Direktion an den Staatsrat überwiesen.

### **Art. 2** Bewilligung (Art. 59 Abs. 1 und 3 SVOG) {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.90.11--2}

1. Der Staatsrat erteilt der Verwaltungseinheit auf dem Verordnungsweg die Bewilligung zur leistungsorientierten Führung.
2. Bevor er die Bewilligung erteilt, holt er die Stellungnahme der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission ein.

### **Art. 3** Haushaltführung {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.90.11--3}

1. Die Grundsätze der Haushaltführung für die Verwaltungseinheiten mit leistungsorientierter Führung sind in Abschnitt 5a des Ausführungsreglements vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates geregelt.

### **Art. 4** Änderung bisherigen Rechts {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.90.11--4}

1. Das Ausführungsreglement vom 12. März 1996 zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (FHR) (SGF 610.11) wird wie folgt geändert: ...

### **Art. 5** Inkrafttreten {#art_5 omnilex-key=ch-lexwork-fr--122.90.11--5}

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2008 in Kraft.