413.5.112
# Verordnung GSD über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Kosten der Zahnkontrollen mit den Gemeinden)
Vom 16.08.2016 (Stand 01.09.2016)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--413.5.112--1}

1. Die Kosten pro Aufenthalt der Klinik für die Zahnkontrollen (ca. 50 Kinder pro Tag; ca. 30 am Morgen und/oder ca. 20 am Nachmittag) betragen 660 Franken. Dieser Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (MWST).

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--413.5.112--2}

1. Der Betrag wird der Gemeinde, in der die mobile Klinik stationiert ist, in Rechnung gestellt. Diese Gemeinde teilt den Betrag allenfalls unter allen Gemeinden, die an diesem Standort bedient wurden, auf.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-fr--413.5.112--3}

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft.