721.3.23
# Verordnung über das Waldreservat Les Marais-de-Courtes-Poses, Gemeinde Vuissens
Vom 19.02.2013 (Stand 01.04.2019)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.23--1}

1. Der Wald auf den Parzellen 266 und 305 des Katasters der Gemeinde Vuissens wird zum Waldreservat erklärt und im Perimeter des am 13. Dezember 2011 vom Büro ILEX ingénierie forestière Sàrl in Yverdon erstellten Plans im Massstab 1:5000 aufgeführt.
2. Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3. Die am 6. Februar 2013 zwischen den betreffenden Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft abgeschlossenen Dienstbarkeitsverträge werden genehmigt.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.23--2}

1. Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2. Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
   a) waldbauliche Eingriffe zur Beseitigung von Bäumen, die auf Landwirtschaftsland gestürzt sind oder zu stürzen drohen;
   b) das Fällen von Bäumen aus Sicherheitsgründen entlang des Fusswegs;
   c) der Unterhalt des Fusswegs und die allfällige Schaffung eines Lehrpfades oder das Aufstellen von Informationstafeln über das Waldreservat;
   d) Eingriffe im Falle einer drohenden Massenvermehrung des Borkenkäfers, die Folgen für die angrenzenden Waldbestände haben könnte; diese Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden; das Holz wird liegengelassen;
   e) die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen und das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.23--3}

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.