721.3.29
# Verordnung über das Sonderwaldreservat Joux de Laisse in der Gemeinde Val-de-Charmey
Vom 07.12.2021 (Stand 01.01.2021)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.29--1}

1. Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 1. Februar 2021 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:3000 befindet (siehe Anhang 1), wird zum Waldreservat erklärt.
2. Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3. Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen.
4. Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 10. September 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft, der Gemeinde und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.29--2}

1. Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2. Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
   a) waldbauliche Massnahmen, welche die Biodiversität fördern; diese Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden;
   b) das Entfernen von Bäumen, die auf das benachbarte Landwirtschaftsgebiet oder auf Wege gefallen sind; diese Bäume werden im Waldreservat belassen;
   c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur angeordnet werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde;
   d) die Ausübung der Jagd, das Sammeln von Pilzen sowie das Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.

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### **Art. 1-1** ANHANG 1 – Sonderwaldreservat Joux de Laisse – Plan des Perimeters (Art. 1) {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.29--1-1}

1. Plan des Perimeters: