721.3.33
# Verordnung über das Sonderwaldreservat Tourbière du Niremont in der Gemeinde Semsales
Vom 07.11.2023 (Stand 01.03.2023)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.33--1}

1. Der Wald, der sich im Perimeter des am 31. Januar 2022 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:5000 befindet, wird zum Sonderwaldreservat erklärt (siehe Anhang 1).
2. Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3. Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren ab dem 1. März 2023 bestehen.
4. Der Dienstbarkeitsvertrag vom 30. Juni 2023 zwischen dem Waldeigentümer und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.33--2}

1. Innerhalb des Reservats sind nur Massnahmen zum Erhalt des Waldlebensraums und des Hochmoors gemäss dem Regenerations-Konzept von 2019 erlaubt. Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist verboten.
2. Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
   a) Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen entlang des Fusswegs, falls es für die Sicherheit nötig ist;
   b) Entfernen von Bäumen oder Ästen, die auf Weiden gefallen sind oder bald fallen könnten; dieses Holz wird in das Waldreservat geschafft und dort auf dem Boden belassen;
   c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden; gefälltes Holz wird am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde;
   d) Ausüben der Jagd, Sammeln von Pilzen und Wandern unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung.

## A1 ANHANG 1 – Sonderwaldreservat Tourbière du Niremont (Art. 1)

### **Art. 1-1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-fr--721.3.33--1-1}

1. Plan des Perimeters: