II D/2/2
# Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse
Vom 14.11.2000 (Stand 01.09.2014)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-gl--iid-2-2--1}

1. Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen:
   1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent
   2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
   3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
   4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
   5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
   6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent
   7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent
   8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
   9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent
   10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent
   11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent
   12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent
   13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
   14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
   15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
   16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
   17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
   18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
   19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
   20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
   21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
   22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
   23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
   24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
   25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-gl--iid-2-2--2}

1. Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betragen:
   1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent
   2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
   3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
   4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
   5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
   6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent
   7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent
   8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
   9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent
   10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent
   11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent
   12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent
   13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
   14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
   15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
   16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
   17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
   18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
   19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
   20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
   21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
   22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
   23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
   24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
   25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-gl--iid-2-2--3}

1. Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder bleiben auf 130 Punkten belassen.

### **Art. 4** {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-gl--iid-2-2--4}

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
2. Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996 wird damit aufgehoben.