370.140
# Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in Verfahren vor dem Justizgericht
Vom 02.01.2025 (Stand 01.01.2025)

### **Art. 1** Anwendbares Recht {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-gr--370.140--1}

1. Die Verordnung über die Gebühren und Barauslagen in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Obergericht gilt für die Gebühren für die Ausfertigung und Mitteilung von Entscheiden sowie für den Ersatz der Barauslagen vor dem Justizgericht sinngemäss.