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# Dekret über die Bewilligung finanzieller Mittel zur Wohnbau- und Eigentumsförderung
Vom 18.03.1991 (Stand 09.06.1991)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-lu--897p--1}

1. Es wird ein Sonderkredit von 20 Millionen Franken für die Leistung von Kapitalzinsbeiträgen bewilligt, um
   a. den Bau von preisgünstigen Wohnungen zu fördern,
   b. die Erneuerung bestehender Wohnungen zu unterstützen,
   c. den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum zu fördern,
   d. den Erwerb und die Erschliessung von Land für den Wohnungsbau zu fördern.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-lu--897p--2}

1. Diese Aufwendungen sind dem Konto 21.30.01.365.02 zu belasten.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-lu--897p--3}

1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.