642.35
# Landratsbeschluss über Beteiligungen und Investitionen des Kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwalden zur Produktion von erneuerbarem Strom
Vom 14.12.2011 (Stand 05.12.2023)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-nw--642.35--Ziff. 1}

1. Das Kantonale Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) wird ermächtigt, sich am Aktienkapital der Repartner Produktions AG, mit Sitz in Poschiavo (GR), mit einem Anteil von 5 Prozent beziehungsweise im Betrage von 50 Millionen Franken zu beteiligen.

### **Art. Ziff. 1a** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-nw--642.35--Ziff. 1a}

1. Wird der Betrag von 50 Millionen Franken gemäss Ziff. 1 nicht ausgeschöpft, kann das EWN den Restbetrag einsetzen für:
   1. Beteiligungen an der Repartner Produktions AG, welche den Anteil von 5 Prozent übersteigen;
   2. Beteiligungen an anderen Gesellschaften zur Produktion von Strom, sofern dafür eine anteilige Stromlieferung zugesichert wird;
   3. Investitionen in inländische, erneuerbare Produktionsanlagen von Strom, sofern dafür eine anteilige Stromlieferung zugesichert wird;
   4. Investitionen in ausländische, erneuerbare Produktionsanlagen von Strom, sofern ein Partner den im Ausland anteilig produzierten Strom an das EWN liefern kann.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-nw--642.35--Ziff. 2}

1. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2. Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes in Kraft.