143.24
# Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen
Vom 15.12.2020 (Stand 01.01.2021)

### **Art. 1** Gegenstand {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--143.24--1}

1. Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.

### **Art. 2** Geltungsbereich {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--143.24--2}

1. Dieser Erlass gilt für:
   a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
   b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 2009;
   c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.

### **Art. 3** Zuständigkeit {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--143.24--3}

1. Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses beauftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen.
2. Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019.

### **Art. 4** Art und Umfang der Überprüfung {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-sg--143.24--4}

1. Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019 durch.