151.303
# Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden
Vom 28.06.2011 (Stand 28.06.2011)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1}

1. Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 7 840 200.–.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2}

1. Zulasten der Verwaltungsrechnung 2011 wird folgender Nachtragskredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 7 840 200.–.
2. Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 7 840 200.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3}

1. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
   a) mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 167 800.– an die Gemeinde Ernetschwil);
   b) mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde (Fr. 4 307 400.– an die vereinigte Gemeinde);
   c) mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 2 365 000.– an die vereinigte Gemeinde).

### **Art. Ziff. 4** {#art_ziff.4}

1. Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden ihre Vereinigung und die Primarschulgemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden sowie die Oberstufenschulgemeinde Gommiswald-Ernetschwil-Rieden die Inkorporation in die vereinigte Gemeinde beschliessen.

### **Art. Ziff. 5** {#art_ziff.5}

1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.