271.45
# Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen
Vom 04.03.2018 (Stand 04.03.2018)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--271.45--Ziff. 1}

1. Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 48'600'000.– für Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen werden genehmigt.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--271.45--Ziff. 2}

1. Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 48'600'000.– gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert zehn Jahren abgeschrieben.

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--271.45--Ziff. 3}

1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

### **Art. Ziff. 4** {#art_ziff.4 omnilex-key=ch-lexwork-sg--271.45--Ziff. 4}

1. Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.