273.07
# Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen
Vom 27.01.2026 (Stand 16.02.2026)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--273.07--Ziff. 1}

1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Textilmuseum an die Erneuerung und den Umbau des Textilmuseums St.Gallen einen Kantonsbeitrag von Fr. 13'900'000.–.
2. Für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags wird:
   a) ein Sonderkredit von Fr. 10'500'000.– gewährt. Er wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben;
   b) der Lotteriefonds mit Fr. 3'400'000.– belastet.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--273.07--Ziff. 2}

1. Die Ausrichtung des Kantonsbeitrags steht unter der Voraussetzung, dass:
   a) Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden;
   b) Dritte verpflichtende Beiträge von Fr. 25'350'000.– leisten;
   c) die denkmalpflegerischen Auflagen eingehalten werden.
2. Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.
3. Die Regierung, in Abstimmung mit dem Stadtrat St.Gallen, legt die weiteren Konditionen in einer Vereinbarung mit der Stiftung Textilmuseum fest.