325.924
# Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen
Vom 21.07.2020 (Stand 01.07.2020)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--325.924--Ziff. 1}

1. Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.
2. Zu diesem Zweck erhält:
   a) die Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich höchstens Fr. 980'000.–;
   b) die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr. 120'000.–.
3. Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr 2020 zur Verfügung. Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich eingestellt.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--325.924--Ziff. 2}

1. Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrichtung vorzusehen.

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--325.924--Ziff. 3}

1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.