811.717
# Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke
Vom 13.12.1965 (Stand 13.12.1965)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 1}

1. Die beiden Regierungen erklären, Zuwendungen an den Staat und seine Anstalten, an die Gemeinden und deren Anstalten sowie an Institutionen mit öffentlichen, gemeinnützigen, wohltätigen oder religiösen Zwecken von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, auch wenn sie an Institutionen dieser Art im anderen Kanton fallen.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 2}

1. Die Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem sie von den Regierungen beider Kantone beschlossen worden ist.
2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen betreffend Steuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige oder wohltätige Zwecke vom 9./16. September 1930 aufgehoben.

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--811.717--Ziff. 3}

1. Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von dieser Vereinbarung zurückzutreten.