869.1
# Kantonsratsbeschluss über die Auslagerung des Betriebs des Steinbruchs Starkenbach in eine Aktiengesellschaft
Vom 25.06.2024 (Stand 15.07.2024)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--869.1--Ziff. 1}

1. Der Steinbruch Starkenbach wird in eine Aktiengesellschaft nach Art. 620 ff. des Obligationenrechts ausgelagert. Diese steht im alleinigen Eigentum des Kantons.
2. Die Vermögenswerte des Steinbruchs Starkenbach werden neu bewertet und vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen. Die Aktiengesellschaft wird im Finanzvermögen gehalten.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--869.1--Ziff. 2}

1. Der Kanton stellt der Aktiengesellschaft ein Aktienkapital von 3,0 Mio. Franken zur Verfügung.
2. Das Aktienkapital besteht aus einer Sacheinlage von 1,0 Mio. Franken und einer Bareinlage von 2,0 Mio. Franken.
3. Im Übrigen überlässt der Kanton der Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Gründung vorhandenen Betriebsmittel.

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--869.1--Ziff. 3}

1. Die Regierung wird ermächtigt, die Auslagerung zu vollziehen.