941.91
# Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
Vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)

### **Art. Ziff. 1** {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-sg--941.91--Ziff. 1}

1. Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt.

### **Art. Ziff. 2** {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-sg--941.91--Ziff. 2}

1. Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.

### **Art. Ziff. 3** {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-sg--941.91--Ziff. 3}

1. Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2. Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.