354.110
# Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei
Vom 18.11.2024 (Stand 01.01.2025)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-sh--354.110--1}

1. Der Personalbestand der Schaffhauser Polizei beträgt 206.8 Pensen für brevetierte Korpsangehörige sowie für Zivilangestellte. Der Bestand darf wegen Krankheit, Unfall und Mutterschaft um maximal 10 Pensen überschritten werden.
2. Nicht zum Bestand gemäss Absatz 1 zählen die Pensen von Korpsangehörigen und Zivilangestellten, die vom Bund finanziert werden.
3. Zusätzlich verfügt die Schaffhauser Polizei über 0.5 Pensen für die Fachstelle bei Radikalisierung und Extremismus, 1 Pensum für die Fachstelle Bedrohungsmanagement und 1.5 Pensen für die Fachstelle Gewaltschutz.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-sh--354.110--2}

1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3. Er ersetzt den Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei vom 23. Januar 2023.