641.200
# Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
Vom 06.09.1999 (Stand 06.12.1999)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-sh--641.200--1}

1. Für die Sanierung des Traktes C des Kantonsspitals samt Übergangszonen zu den benachbarten Trakten B, D und E wird ein Kredit von Fr. 14'900'000.00 bewilligt.
2. Der Kredit basiert auf der Kostenbasis vom 1. April 1998. Er wird den bis zur Fertigstellung der Bauten veränderten Kosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-sh--641.200--2}

1. Zur Finanzierung der Baukosten sowie des vom Grossen Rat im Rahmen des Staatsvoranschlages 1996 bewilligten Projektierungskredites wird ab dem Jahr 2000 ein zweckgebundener Steuerzuschlag in der Höhe von einem Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben.
2. Der Zuschlag wird so lange erhoben, bis die gesamten Kosten einschliesslich Zinsen abgeschrieben sind.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-sh--641.200--3}

1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, später anfallende Unterhalts-Investitionen am Trakt E des Kantonsspitals im Gesamtrahmen von höchstens Fr. 5'000'000.00 in die Spezialfinanzierung gemäss Art. 2 einzubeziehen.

### **Art. 4** {#art_4 omnilex-key=ch-lexwork-sh--641.200--4}

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.