743.110
# Beschluss über die Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen (FlexTax) und den Anschluss an den Zürcher Verkehrsverbund (Z-Pass)
Vom 06.04.2009 (Stand 01.01.2016)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-sh--743.110--1}

1. Zur Einführung des integralen Tarifverbundes Schaffhausen und dessen Verknüpfung mit dem Zürcher Verkehrsverbund wird ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 300'000.00 bewilligt.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-sh--743.110--2}

1. Der Staatsbeitrag an die ungedeckten Betriebskosten des Ortsverkehrs der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wird gestützt auf Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs auf 18 Prozent festgelegt.
2. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Einwohnergemeinde Schaffhausen, die Tarifhoheit für den Ortsverkehr dem Tarifverbund Schaffhausen zu übertragen.

### **Art. 3** {#art_3 omnilex-key=ch-lexwork-sh--743.110--3}

1. Gestützt auf Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs befindet der Kantonsrat abschliessend über diesen Beschluss.
2. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.
3. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.