106.1
# Verordnung zur Erhöhung der Staukote beim Kraftwerk Ruppoldingen
Vom 15.11.2022 (Stand 15.11.2022)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-so--106.1--1}

1. In Anpassung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Konzession für die Wasserkraftnutzung an der Aare beim Kraftwerk Ruppoldingen vom 31. August 1994, in Kraft seit dem 1. Januar 1995, wird dem Kraftwerkunternehmen die Bewilligung erteilt, die Aare, ungeachtet der Jahreszeit und der Abflussmenge, auf 398.40 m ü. M. aufzustauen.
2. Das Bau- und Justizdepartement wird ermächtigt, namentlich zur Wahrung der Sicherheit und der umweltrechtlichen Vorschriften, Auflagen für den Höherstau zu verfügen und mit angemessener Frist die Bewilligung vorzeitig zu widerrufen.