111.23
# Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn
Vom 28.03.1941 (Stand 01.01.1988)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-so--111.23--1}

1. Der durch das Staatsarchiv beantragten Bereinigung der Wappen der Bezirke des Kantons Solothurn wird die Genehmigung erteilt. Danach haben als Bezirkswappen folgende Wappendarstellungen zu gelten:
   a) Bezirk Solothurn: Geteilt von Rot und Silber.
   b) Bezirk Lebern: In Rot goldener Pfahl, belegt mit zwei und einem halben, schwarzen, geraden Sparren.
   c) Bezirk Bucheggberg: In Gold drei pfahlweise gestellte fünfblättrige, rote Rosen mit goldenen Butzen und grünen Kelchblättern.
   d) Bezirk Wasseramt: Fünfmal schräglinks geteilt von Rot und Silber.
   e) Bezirk Thal: In Rot auf silbernem zackigem Dreiberg silberner, rechtsblickender Falke mit gespreiteten Flügeln (nach Vorlage).
   f) Bezirk Gäu: Zweimal geteilt von Rot, Silber und Schwarz.
   g) Bezirk Olten: In Silber grüner Dreiberg mit drei grünen, rotstämmigen Tannen.
   h) Bezirk Gösgen: Schräglinks geteilt von Rot und Silber.
   i) Bezirk Dorneck: In Silber zwei schwarze, abgewendete Angeln (nach Vorlage).
   j) Bezirk Thierstein: In Gold auf grünem Dreiberg, schreitende (auf jedem Berg ein Fuss), rote Hindin mit gesträussten Ohren.

### **Art. 2** {#art_2 omnilex-key=ch-lexwork-so--111.23--2}

1. Als massgebende Vorlagen gelten die mit diesem Beschluss genehmigten Wappenskizzen. Sie sind mit den Stempeln der Staatskanzlei und des Staatsarchivs zu versehen und im Staatsarchiv aufzubewahren.