212.477.2
# Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise
Vom 04.03.1997 (Stand 04.03.1997)

### **Art. 1** {#art_1 omnilex-key=ch-lexwork-so--212.477.2--1}

1. Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungskreis.